Allgemeine Geschäftsbedingungen der Löhr & Partner GmbH (Stand 02/2021)2023-11-24T11:59:16+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Löhr & Partner GmbH (Stand 02/2021)

Diensteanbieter:
Löhr & Partner GmbH
Schatzbogen 43b
81829 München

Geschäftsführer:
Rüdiger Löhr, Doris Löhr,
Dr.-Ing. Mark-Oliver Löhr

Amtsgericht München HRB 52 487
USt IdNr.: DE 129 40 39 84

E-Mail: info@loehr-partner.de
Telefon: +49 89 451046-0
Telefax: +49 89 451046-93

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Löhr & Partner GmbH, nachfolgend in Kurzform „L&P“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von L&P entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass seine erneute ausdrückliche Bestätigung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Präsentationen/Pitch

Wird nach einer Präsentation/Pitch kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von L&P. Der Kunde ist nicht berechtigt dieses Material, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an L&P zurückzugeben.

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es L&P unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

3. Kostenvoranschläge (KVA) und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen bis Auftragserteilung gebunden.

Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Honoraransprüche von L&P entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen KVA von L&P veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend).

4. Umfang des Auftrags

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag/Angebot bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. Bestellungen des Auftraggebers müssen in schriftlicher Form an uns übermittelt werden.

5. Änderungen des Leistungsumfangs und Nebenkosten

Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. erstellen ein zusätzliches Angebot. 

Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die L&P von Dritten berechnet (Fremdleistungen) werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Kunden weiter zu berechnen. Die Preise sind Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlässe exklusive der MwSt. L&P berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i.H. von mindestens 15% der Auftragssumme der vergebenen Fremdleistungen.

Reisekosten und Spesen für Reisen, welche in Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden, sind vom Kunden zu erstatten.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von L&P verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis L&P zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, L&P nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Kunde L&P alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen (Briefing) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Der Kunde bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen, im Namen und für Rechnung des Kunden abzuschließen.

Der Kunde hat auf unsere Aufforderung hin die Freigaben für Korrekturen, Druck, Onlinestellung etc. zu erteilen.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche von L&P angefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Layouts, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen, Programmcode etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von L&P dürfen deshalb nicht ohne unsere Zustimmung genutzt, bearbeitet, geändert oder weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Layouts, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen, Programmcode etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars an L&P zu zahlen.

Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von L&P. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei L&P.

Über den Umfang der Nutzung steht L&P ein Auskunftsanspruch zu. Bei Veröffentlichungen wird L&P in üblicher Form als Urheber genannt.

L&P darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

8. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei L&P. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. L&P schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

9. Vergütung

Es gilt die im Vertrag bzw. im bestätigten Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht L&P ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder sind von L&P Kosten von Dienstleistern (Fremdkosten) vorab zu zahlen, so kann L&P dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten L&P verfügbar sein.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden L&P dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und L&P von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann L&P, unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

10. Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht

L&P ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die man aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl die Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

L&P wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch L&P an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.

L&P verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen. In diesem Sinne haftet L&P auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.

11. Gewährleistung und Haftung

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch L&P erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. L&P ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt L&P von Ansprüchen Dritter frei, wenn L&P auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch L&P beim Kunden hat unverzüglich nach dem Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet L&P für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.

L&P haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. L&P haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

L&P haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe der Haftung von L&P ist auf den einmaligen Ertrag von L&P aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von L&P für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von L&P nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind auf unserer Webseite unter: www.loehr-partner.de/de/datenschutz verfügbar.

13. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und von L&P geteilt.

14. Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von L&P.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.